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Update zu Öffnungsschritte Sport - 28.05.2021

Die Inzidenzzahlen in der Umgebung sind in den letzten Tagen deutlich zurückgegangen. Die Hoffnung ist groß, dass sich dieser Trend weiter fortsetzt. Die staatlichen Vorgaben ermöglichen den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden weitere Öffnungsschritte zu tätigen, bei einer Inzidenz von kleiner 100. Dadurch ist auch wieder der Einstieg in den Trainingsbetrieb unter Auflagen möglich.

Ermöglicht die Kreisverwaltungsbehörde die weiteren Öffnungsschritte, so wäre Sport wie folgt zulässig (jeder Landkreis für sich kann abweichende Regeln erlassen, bitte dort Erkundigungen einholen, ob vom Infektionsschutzgesetz in der aktuellen Version regional abgewichen wird):

Kontaktfreier Indoorsport – die maximal zulässige Personenzahl orientiert sich am zur Verfügung stehenden Raumvolumen sowie den Lüftungsmöglichkeiten. Der Mindestabstand von 1,5m zwischen den Personen muss zu jeder Zeit eingehalten werden können. Im Rahmenkonzept Sport des Freistaates Bayern wird für den Raum, in dem der Sport ausgeübt wird, empfohlen pro 20qm eine Person zuzulassen. Die Erstellung eines standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepts ist notwendig.
Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 wird zusätzlich von jeder Person ein negatives Testergebnis benötigt.

Bitte beachtet dabei, dass die Kreisverwaltungsbehörde hiervon abweichen kann. So gibt es auch Landkreise, die bei dem kontaktfreien Indoorsport auch die geltenden Kontaktbeschränkungen vorgeben (wie z. B. max. zwei Haushalte und max. 5 Personen). Die Informationen hierüber findet ihr auf den Homepages bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.

Weitere Informationsquellen sind folgend verlinkt. Auf eine Bereitstellung der Downloads auf unserer Homepage wird verzichtet, da die Dokumente immer wieder aktualisiert werden. Mit der Verlinkung wird sichergestellt, dass der Zugriff auf die aktuellen gültigen Infos jederzeit möglich ist.

Freistaat Bayern:
Rahmenkonzept Sport (unter „Wo finde ich das aktuelle Rahmenkonzept Sport“ oder links unter „Rechtsgrundlagen“): https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Übersicht Inzidenzwerte, mögliche Öffnungsschritte und Verlinkung zu den Kreisverwaltungsbehörden (wird in der Karte ein Landkreis ausgewählt so kann der Link zur Behörde geöffnet werden): https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/hotspotregionen/index.php

BLSV:
Handlungsempfehlung und Schutzmaßnahmen sowie Muster-Hygienekonzept für Sportvereine: https://www.blsv.de/startseite/service/news/coronavirus/

BSKV: https://www.bskv.de/

BSKV-Bezirk Oberbayern: https://www.bskv-oberbayern.de/

Sportkegelkreis Zugspitze

Der Sportkegelkreis Zugspitze ist Bestandteil des Bezirks Oberbayern im Bayerischen Sportkegler und Bowlingverband e. V.

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