Die Bayerische Staatsregierung hat die Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst. Details und genauere Angaben sind unter anderem den Handlungsempfehlungen des BLSV (Bayerischer Landes-Sportverband) zu entnehmen. In diesem Dokument sind zusätzliche Fragen wie „Was gilt bei der Ausübung von Sportarten im Gastronomiebereich?“ aufgeführt. Bitte beachtet in diesem Zuge auch die Ergänzung zur Sportordnung des BSKV aufgrund der COVID-19 Pandemie. Diese ist unter folgenden Link zu finden:
https://www.bskv.de/service/satzung-ordnungen/
Weitere Informationsquellen sind folgend verlinkt. Auf eine Bereitstellung der Downloads auf unserer Homepage wird verzichtet, da die Dokumente immer wieder aktualisiert werden. Mit der Verlinkung wird sichergestellt, dass der Zugriff auf die aktuellen gültigen Infos jederzeit möglich ist.
Freistaat Bayern:
Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, Rahmenkonzept Sport und weitere Infos:
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
Übersicht Inzidenzwerte und Verlinkung zu den Kreisverwaltungsbehörden (wird in der Karte ein Landkreis ausgewählt, so kann der Link zur Behörde geöffnet werden):
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/hotspotregionen/index.php
BLSV:
Handlungsempfehlung und Schutzmaßnahmen sowie Muster-Hygienekonzept für Sportvereine:
https://www.blsv.de/startseite/service/news/coronavirus/
BSKV:
https://www.bskv.de/